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Maschinen- und Anlagenbau, Hintergrundbild

Drei Stufen.
Fester Preis.
Klarer Bericht.

Drei Stufen. Fester Preis. Klarer Bericht.

Wir klären für jedes Produkt, welche Pflichten aus der Maschinenverordnung und dem Cyber Resilience Act gelten, welche Dokumente Sie dafür bereits haben und was noch fehlt.

 

Dafür arbeiten wir in Stufen. Jede Stufe hat einen festen Preis und endet mit einem Bericht.

 

Danach entscheiden Sie, ob es weitergeht.

Stufe 1: Erste Einordnung

  • Gratis

Fünf Fragen aus unserem Fragenkatalog zeigen Ihnen in wenigen Minuten, welche der drei Verordnungen Ihr Produkt voraussichtlich betrifft und wie umfangreich eine Abklärung wird.

 

Ihre Antworten bleiben dabei in Ihrem Browser.

Stufe 2: Anwendbarkeit und Vorhandensein

  • ab CHF 1500 beziehungsweise EUR 1500

Wir gehen unseren Fragenkatalog gemeinsam mit Ihnen durch, online und Produkt für Produkt. Daraus entsteht ein Bericht, der zeigt, welche Verordnungen für das Produkt gelten, welche Dokumente und Pflichten sie verlangen und welche davon bei Ihnen vorhanden sind.

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Was Sie erhalten:
 

✓ Gemeinsame Sitzungen mit unserem Fragenkatalog, online

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✓ Prüfung von Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act für jedes Produkt

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✓ Bericht zu den verlangten Dokumenten und Pflichten und zu dem, was davon vorhanden ist

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✓ Besprechung des Berichts

Der Preis gilt für zwei Produkte und richtet sich nach der Grösse Ihres Unternehmens. Jedes weitere Produkt steht mit seinem Preis in der Offerte. Damit die Sitzungen flüssig laufen, liegen die betroffenen Dokumente bereit und die zuständigen Personen sind erreichbar.

Auszug aus einem Musterbericht der Stufe 2, Stand nach dem Teil Anwendbarkeit. Im fertigen Bericht steht zu jedem Dokument zusätzlich, ob es bei Ihnen vorhanden ist. Die Firma ist erfunden.

Musterbericht iViBridge, Zusammenfassung

Die Zusammenfassung: welche Verordnung gilt, ab wann, wie viel daraus folgt und was heute fehlt.

Musterbericht iViBridge, Dokumente und Pflichten

Jedes Prüfobjekt, also jedes geforderte Dokument, und jede Pflicht, die für das Produkt gilt,

mit Dauer und Anlass.“

Das vollständige Muster senden wir Ihnen gerne zu.

Stufe 3: Inhalt und Lücken

  • Preis in der Offerte

In Stufe 3 prüfen wir den Inhalt der vorhandenen Dokumente gegen die Anforderungen der Verordnungen.Grundlage sind Ihre Dokumente und Ihre Antworten, nicht eine Prüfung der Maschine.

 

Möchten Sie, dass wir die Maschine im Verlauf der Abklärung bei Ihnen ansehen, kommen wir gerne vorbei. Dadurch verstehen wir besser, worüber wir sprechen. Eine Prüfung oder Abnahme der Maschine ist das nicht.

Was Sie erhalten:
 

✓ Inhaltliche Prüfung der vorhandenen Dokumente

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✓ Bericht darüber, was den Anforderungen genügt und was noch fehlt

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✓ Ausblick auf die Ökodesign-Verordnung: welche Anforderungen dazukommen können, sobald für Ihr Produkt ein delegierter Rechtsakt gilt

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✓ Abschlussbesprechung bei Ihnen vor Ort oder online

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✓ Auf Wunsch ein Besuch an der Maschine, im Preis enthalten

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Für Unternehmen ausserhalb der Schweiz findet die Abschlussbe-sprechung online statt.

 

Einen Besuch an der Maschine bieten wir auf Wunsch auch dort an, die Reisekosten weisen wir dann in der Offerte aus.

Begleitung

  • nach Aufwand

Der Bericht zeigt, was vorhanden ist, wie gut es ist und was fehlt. Wie Sie das Fehlende ergänzen, besprechen wir in der Abschlussbesprechung.

 

Fehlen Ihnen dafür Zeit oder Fachwissen, begleiten wir Sie: Wir erklären, was ein Dokument enthalten muss, und sehen die ergänzte Fassung durch.

 

Die Pflichten enden nicht mit dem Bericht. Der Cyber Resilience Act verlangt über die ganze Supportdauer den Umgang mit Schwachstellen, Meldungen und Sicherheitsupdates.

 

Bei der Maschinenverordnung löst jede wesentliche Veränderung an einer Maschine eine neue Beurteilung. Darum bieten wir die Begleitung als Kontingent oder als Rahmenvertrag an, abgerechnet in ganzen Stunden. Die Sätze stehen in Ihrem Tarifblatt.

Was nicht dazugehört

Damit klar ist, wofür Sie bezahlen, grenzen wir unser Angebot ab:

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  • In Stufe 2 und 3 erstellen oder überarbeiten wir keine Dokumente. Das geschieht in der Begleitung.

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  • Wir führen keine Konformitätsbewertung durch, bringen keine CE-Kennzeichnung an und ersetzen keine benannte Stelle.

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  • Wir prüfen und nehmen keine Maschinen ab und machen keine technischen Prüfungen wie Messungen, Penetrationstests oder Prüfungen von Software und Steuerungen.

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  • Wir leisten keine Rechtsberatung.

 

Die Verantwortung für Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation bleibt beim Hersteller.

Ab 250 Mitarbeitenden

  • nach kostenlosem Vorgespräch

Bei grösseren Unternehmen hängt der Aufwand stark von den Produkten und der Struktur ab. Darum erstellen wir die Offerte nach einem kostenlosen Vorgespräch.

Was oft danach kommt

Wenn die Dokumente stehen, folgen häufig weitere Themen:

 

Governance und Rollenklärung, die Vorbereitung auf ISO 27001 und NIS2 oder das Datenmanagement über den Lebenszyklus der Maschine.

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Dafür haben wir heute kein festes Paket. Sprechen Sie uns an, wenn eines davon bei Ihnen ansteht.

Nächster Schritt

Beginnen Sie mit der Ersten Einordnung. Sie dauert wenige Minuten und zeigt, ob sich eine Abklärung lohnt. Am Schluss können Sie direkt ein Angebot anfragen.​

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Möchten Sie lieber zuerst reden, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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Wir helfe gerne!

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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