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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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ViBridge GmbH

Stand Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der iViBridge GmbH, Flüehügel 2, 5436 Würenlos, ivo.regger@ivibridge.ch (nachfolgend: «wir» oder «uns»).
 
Wir erbringen Leistungen in den Bereichen regulatorische Compliance, Produktsicherheit, Cyber Security und Informationssicherheit, digitale Transformation, Informations- und Asset-Management, Building Information Modeling (BIM), Solution Architecture, Schulungen, Fachpublikationen sowie selbständig erbrachtes Interims- und Eskalationsmanagement. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung. Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Finanzinstitute und andere institutionelle oder professionelle Kunden. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht Gegenstand dieser AGB.
 
Es gilt die beim Vertragsabschluss geltende Version dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen Ihrerseits gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben

2. Hinweis vor Auftragserteilung

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie unsere Offerte annehmen, eine Vereinbarung mit uns unterzeichnen oder uns mit der Aufnahme von Arbeiten beauftragen. Mit der Annahme der Offerte, der Unterzeichnung einer Vereinbarung oder der Beauftragung zur Leistungserbringung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Sie bestätigen zudem, dass Sie berechtigt sind, für die von Ihnen vertretene Gesellschaft oder Institution rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder Vertragsverhältnisse einzugehen.

3. Vertragsabschluss und Vertragsgrundlagen


Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie unsere Offerte innerhalb der darin genannten Frist annehmen, wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zustellen, beide Parteien eine Vereinbarung unterzeichnen oder wir auf Ihre ausdrückliche Veranlassung mit der Leistungserbringung beginnen.
 
Unsere Offerten sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern darin keine andere Frist vorgesehen ist. Bis zum Vertragsabschluss bleiben Änderungen des Leistungsumfangs, der eingesetzten Personen, des Zeitplans und der Vergütung vorbehalten.
 
Massgebend sind in erster Linie die individuelle Vereinbarung und die Auftragsbestätigung, danach die Offerte einschliesslich eines allfälligen Leistungsbeschriebs und anschliessend diese AGB. Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
E-Mails und andere elektronische Kommunikationsmittel sind der Schriftform gleichgestellt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.

4. Leistungen und Arbeitsergebnisse

Wir erbringen die vereinbarten Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und nach bestem Wissen unter Anwendung unserer fachlichen Erfahrung. Art, Umfang, Termine, Arbeitsergebnisse, Prüfgegenstände und Abgrenzungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Wir schulden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Erfolg. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass Behörden oder andere Dritte unsere Beurteilung teilen oder eine bestimmte Bewilligung, Genehmigung, Zertifizierung oder Konformität bestätigen.
 
Analysen, Berichte, Konzepte und weitere Arbeitsergebnisse beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen, dem vereinbarten Prüfungsumfang und den offengelegten Annahmen. Sie entscheiden selbst über deren Umsetzung und bleiben für Ihre unternehmerischen und technischen Entscheidungen verantwortlich.
 
Leistungen, die nicht vom vereinbarten Umfang erfasst sind, werden nach Aufwand zu den vereinbarten, andernfalls zu unseren üblichen Ansätzen verrechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Produkte, nachträglich eingereichte Unterlagen, weitere Rechtsordnungen oder Regelwerke sowie vertiefte Umsetzungsunterstützung.
 
Arbeitsergebnisse sind nach Erhalt innert angemessener Frist zu prüfen. Erkennbare Fehler oder Unvollständigkeiten sind uns unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen. Bei einer berechtigten Beanstandung erhalten wir Gelegenheit, die betroffene Leistung innert angemessener Frist zu berichtigen oder zu ergänzen.

5. Compliance und Produktsicherheitsberatung

Bei Leistungen zur regulatorischen Compliance und Produktsicherheit ergibt sich der Prüfungsumfang aus der Offerte. Massgebend sind insbesondere die bezeichneten Produkte, die einbezogenen Unterlagen, die vereinbarten Rechtsakte und Normen sowie der festgelegte Beurteilungsstichtag. Unsere stufenweise Beurteilung kann insbesondere die Betroffenheit eines Produkts, die Anwendbarkeit regulatorischer Anforderungen, den vorhandenen Dokumentenbestand sowie die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen betreffen. Ein Bericht enthält nur die ausdrücklich vereinbarten Feststellungen. Handlungsempfehlungen und Unterstützung bei der Umsetzung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
 
Unsere Leistungen stellen keine Rechtsberatung, keine behördliche Beurteilung und keine Tätigkeit als Konformitätsbewertungsstelle, benannte Stelle oder Bevollmächtigte im Sinne schweizerischer oder ausländischer Produktvorschriften dar. Sie ersetzen weder eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung noch eine Abklärung durch entsprechend zugelassene Fachpersonen.
 
Sie bleiben als Herstellerin, Importeurin, Händlerin oder sonstige Wirtschaftsakteurin für die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Marktbeobachtung sowie Meldungen und Massnahmen gegenüber Behörden und Marktteilnehmern.
 
Unsere Beurteilung gibt den bei ihrer Erstellung bekannten Sach- und Rechtsstand wieder. Eine Pflicht zur laufenden Überwachung oder späteren Aktualisierung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Anforderungen aus ausländischem oder künftigem Recht werden nur beurteilt, soweit sie ausdrücklich in den Auftrag einbezogen sind.
 
Hinweise zur Ökodesign-Verordnung oder zu anderen noch nicht produktspezifisch konkretisierten Regelwerken sind unverbindliche Ausblicke. Sobald ein einschlägiger delegierter Rechtsakt oder eine andere Konkretisierung vorliegt, ist eine erneute produktspezifische Prüfung erforderlich.

6. Digitale Werkzeuge, Software und künstliche Intelligenz

Wir dürfen zur Leistungserbringung eigene Methoden, Bewertungslogiken, Fragekataloge, Software und digitale Werkzeuge einsetzen. Diese sind interne Arbeitsmittel. Sie erhalten die vereinbarten Arbeitsergebnisse, insbesondere Berichte, jedoch keinen Zugang zur eingesetzten Software und keine Rechte an deren Quellcode, Bewertungslogik oder technischen Dokumentation, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Wir dürfen Kunden- und Projektdaten in unserer kontrollierten Infrastruktur mit lokal betriebenen KI- oder Sprachmodellen bearbeiten, soweit dies zur vereinbarten Leistungserbringung erforderlich ist. Die maschinellen Ausgaben dienen als Hilfsmittel und werden vor ihrer Verwendung in einem Arbeitsergebnis fachlich überprüft.

 

Der Einsatz externer KI-Systeme mit nicht öffentlich zugänglichen Kunden- oder Projektdaten erfolgt nur, wenn die eingesetzten Systeme und die zulässigen Datenkategorien vorgängig vereinbart wurden oder die Inhalte zuvor wirksam anonymisiert wurden. Zugangsdaten und andere für den Auftrag nicht erforderliche besonders schützenswerte Informationen dürfen nicht übermittelt werden. Kunden- oder Projektdaten werden nicht zum Training allgemein verfügbarer oder für Dritte bestimmter KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde.

 

Eine spätere Bereitstellung oder Lizenzierung unserer Software an Sie bedarf einer separaten Vereinbarung, welche insbesondere Nutzungsumfang, Verfügbarkeit, Support, Informationssicherheit und Vergütung regelt.

7. Selbsttests, Fachinformationen und Schulungen

Kostenlose Selbsttests, Blogbeiträge, Newsletter, Beiträge in sozialen Medien und andere öffentlich zugängliche Fachinformationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung. Ihre Nutzung begründet kein individuelles Beratungsmandat. Die Inhalte berücksichtigen weder sämtliche Umstände des Einzelfalls noch notwendigerweise alle anwendbaren Vorschriften. Entscheidungen dürfen nicht allein auf solche allgemeinen Inhalte oder das Ergebnis eines Selbsttests gestützt werden. Für eine verbindliche Beurteilung ist eine gesonderte Beauftragung erforderlich. Ergänzende Nutzungs- und Haftungshinweise direkt beim jeweiligen Online-Angebot bleiben vorbehalten.
 
Für Schulungen ergeben sich Inhalt, Durchführung, Teilnahmebedingungen, Vergütung und allfällige Stornobedingungen aus der Ausschreibung oder Offerte. Wir dürfen eine Schulung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet; weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 
Schulungsunterlagen dürfen ausschliesslich für den eigenen internen Gebrauch verwendet werden.
 
Aufzeichnungen, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergaben an Dritte bedürfen unserer vorgängigen Zustimmung.

8. Interimsmandate und Eskalationsmanagement

Interims- und Projektmandate werden als selbständige Beratungs- oder Managementleistungen erbracht. Wir organisieren die Leistungserbringung eigenverantwortlich und unterstehen keinen arbeitsrechtlichen Weisungen. Fachliche Zielvorgaben, Sicherheitsvorschriften und die Koordination mit Ihrer Organisation bleiben zulässig.
 
Eine Eingliederung in Ihre Organisation mit Übertragung der wesentlichen arbeitsorganisatorischen und fachlichen Weisungsbefugnisse ist nicht Gegenstand dieser AGB. Ergibt sich während eines Mandats eine Einsatzform, die als Personalverleih qualifiziert werden könnte, dürfen wir den Einsatz bis zur rechtlichen Klärung und zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen aussetzen oder anpassen.
 
Wir sind ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, Sie rechtsgeschäftlich zu vertreten, verbindliche Entscheide in Ihrem Namen zu treffen oder Verpflichtungen für Sie einzugehen.
 
Beim Eskalationsmanagement nehmen wir eine moderierende und dokumentierende Rolle ein. Soweit nicht anders vereinbart, vertreten wir keine Partei, entscheiden den Streitgegenstand nicht und erstellen weder ein Rechtsgutachten noch ein technisches Sachverständigengutachten.
 
Protokolle geben die im Rahmen des Auftrags erhaltenen Erklärungen, Wahrnehmungen und Verfahrensschritte nach bestem Wissen wieder. Sie stellen keine unabhängige Bestätigung der materiellen Richtigkeit sämtlicher Aussagen dar. Die Parteien erhalten Gelegenheit, erkennbare sachliche Fehler innert der vereinbarten, andernfalls innert zehn Arbeitstagen mitzuteilen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Zulässigkeit oder Beweiskraft eines Protokolls in einem späteren Verfahren.

9. Mitwirkung und Verantwortung

Wir erbringen unsere Leistungen auf Grundlage der von Ihnen und von Dritten bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge. Sie stellen diese rechtzeitig, vollständig, aktuell und zutreffend zur Verfügung und benennen die erforderlichen Ansprechpersonen und Entscheidungsträger. Sie stellen sicher, dass Sie zur Weitergabe der bereitgestellten Informationen, Dokumente und Daten berechtigt sind und dass deren Bearbeitung für den Auftrag zulässig ist. Besondere gesetzliche, vertragliche oder technische Schutzanforderungen sind uns vor der Übermittlung mitzuteilen.
 
Für eine inhaltliche Dokumentenprüfung müssen die vereinbarten Unterlagen vor Beginn der betreffenden Leistungsstufe vollständig vorliegen. Später eingereichte oder geänderte Unterlagen können nach Aufwand zusätzlich geprüft werden und zu einer Anpassung vereinbarter Termine führen.
 
Sie prüfen Zwischen- und Arbeitsergebnisse innert angemessener Frist und weisen uns unverzüglich auf erkennbare Fehler, Unvollständigkeiten und geänderte Umstände hin. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Termine angemessen; daraus entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.
 
Bei Besuchen in Werkstätten, Produktionsstätten oder auf anderen Betriebsarealen sorgen Sie für einen sicheren Zugang, die erforderlichen Instruktionen und Schutzmassnahmen sowie eine fachkundige Begleitung. Maschinen und Anlagen dürfen nur in einem für die vereinbarte Prüfung sicheren Zustand zugänglich gemacht werden.

10. Projektorganisation, Leistungsänderungen und Termine

Die Organisation des Projekts, dessen Zuständigkeiten, Arbeitsweise und Termine richten sich nach der Vereinbarung. Leistungen können vor Ort, remote oder in kombinierter Form erbracht werden. Termine und Meilensteine sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungswünsche, Abhängigkeiten von Dritten oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
 
Änderungen des Leistungsumfangs, der Annahmen, des Zeitplans, der einbezogenen Produkte oder der verlangten Arbeitsergebnisse können eine Anpassung der Vergütung und der Termine zur Folge haben. Wir sind berechtigt, betroffene Arbeiten bis zur Klärung der Änderung auszusetzen.
 
Müssen vereinbarte Besprechungen, Werkstattbesuche oder andere Einsätze aus Gründen verschoben oder abgesagt werden, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, kann der bereits angefallene oder nicht anderweitig einsetzbare Aufwand verrechnet werden.

11. Mitarbeitende, Fachpartner und unabhängige Dienstleister

Wir sind berechtigt, für die Leistungserbringung eigene Mitarbeitende sowie geeignete externe Fachpersonen, Fachpartner und Unterbeauftragte beizuziehen. Wir verpflichten diese im erforderlichen Umfang zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Einhaltung der für den Auftrag vereinbarten Vorgaben. Soweit wir externe Fachpersonen in unserem eigenen Namen beauftragen, bleiben wir Ihre Vertragspartnerin. Die Nennung einer bestimmten Person begründet keinen Anspruch auf deren ausschliesslichen oder dauernden Einsatz. Wir können eingesetzte Personen durch fachlich geeignete Personen ersetzen und informieren Sie darüber, soweit dies für den Auftrag wesentlich ist.
 
Externe Fachpersonen und andere Dienstleister können nach entsprechender Vereinbarung auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig werden. In diesem Fall entsteht das betreffende Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Ihnen und dem externen Dienstleister; wir sind weder Partei dieses Vertrags noch für dessen Leistungen verantwortlich.
 
Eine Leistung eines unabhängigen Dienstleisters bleibt auch dann dessen eigene Leistung, wenn wir die Zusammenarbeit koordinieren oder dessen Honorar mit dessen Zustimmung über unsere Rechnung weiterbelasten. Die rechtliche Zuordnung wird in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Projektkommunikation bezeichnet.
 
Soweit datenschutzrechtliche oder vertragliche Vorgaben eine vorgängige Information oder Zustimmung zum Beizug von Unterbeauftragten verlangen, gelten die hierfür gesondert vereinbarten Bestimmungen.

12. Vergütung, Spesen und Zahlungsbedingungen

Unsere Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, dem persönlichen Tarifblatt oder einer anderen individuellen Vereinbarung. Leistungen können als Fixpreis für einen klar definierten Umfang oder nach effektivem Zeitaufwand auf Grundlage vereinbarter Stunden- oder Tagessätze vergütet werden.

 

Ein Fixpreis gilt nur für den bezeichneten Leistungsumfang, die vereinbarte Anzahl Produkte und die zugrunde gelegten Annahmen. Zusätzliche Produkte, nachträglich eingereichte Unterlagen, Zusatzleistungen und Änderungen werden nach Aufwand oder gemäss einer ergänzenden Vereinbarung verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Fixpreise je Leistungsstufe zu 50 Prozent bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Übergabe des Berichts oder Durchführung der Abschlussbesprechung in Rechnung gestellt. Kontingente sind im Voraus, Rahmenverträge quartalsweise im Voraus zahlbar.

 

Die im Tarifblatt festgehaltene Grössenklasse und Tarifbasis gelten für das betreffende Mandat. Eine Anrechnung einer früheren Leistungsstufe erfolgt nur unter den im Tarifblatt genannten Voraussetzungen, für dasselbe Projekt und innerhalb der dort genannten Frist. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf andere Aufträge ist ausgeschlossen.

 

Zeitbasierte Begleitungen werden in den im Tarifblatt bezeichneten Zeiteinheiten verrechnet. Für Kontingente und Rahmenverträge gelten die vereinbarte Laufzeit, Vorauszahlung und Übertragungsregel. Nicht innerhalb der Laufzeit bezogene Stunden verfallen, soweit im Tarifblatt oder in der individuellen Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist.

 

Vergütung und Spesen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit diese geschuldet ist. Reise- und Übernachtungskosten werden gemäss Tarifblatt oder individueller Vereinbarung zusätzlich verrechnet. Wesentliche, nicht bereits vereinbarte Drittkosten stimmen wir vorgängig mit Ihnen ab.

 

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schulden Sie einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten. Nach erfolgloser Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist dürfen wir unsere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

 

Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Immaterialgüterrechte

Vorbestandene Methoden, Modelle, Fragekataloge, Bewertungslogiken, Vorlagen, Werkzeuge, Software, Know-how und sonstige Immaterialgüterrechte verbleiben bei der jeweiligen berechtigten Partei. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen unserer allgemeinen Methodik und Werkzeuge, die nicht ausschliesslich für Sie geschaffen wurden.
 
Nach vollständiger Zahlung erhalten Sie an den für Sie erstellten Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten eigenen Zweck.
 
Sie dürfen Arbeitsergebnisse innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe sowie gegenüber Behörden, Marktüberwachungsstellen, Konformitätsbewertungsstellen, Abnehmern, Versicherern und externen Beraterinnen und Beratern offenlegen, soweit dies für den vereinbarten Zweck, die Produktkonformität oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Die Empfänger sind, soweit angemessen und möglich, zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Eine Veröffentlichung, Weiterveräusserung, Bearbeitung zur kommerziellen Nutzung für Dritte oder Entfernung von Urheber- und Herkunftshinweisen bedarf unserer vorgängigen Zustimmung. Auszüge dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die den Inhalt oder die Schlussfolgerungen des Arbeitsergebnisses verfälscht.
 
Rechte an Inhalten, Software oder Materialien Dritter richten sich nach den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen. Sie räumen uns an Ihren Unterlagen und Daten die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Ihre Firma, Marken oder Projektbezeichnungen verwenden wir nicht als Referenz oder zu Werbezwecken, sofern Sie dem nicht vorgängig zugestimmt haben.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Durchführung des Auftrags. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmässig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
 
Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitenden, Fachpartnern, Unterbeauftragten, Versicherern, Prüfern und professionellen Beratern zugänglich gemacht werden, soweit dies für den Auftrag oder die Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Empfänger angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben vorbehalten; soweit zulässig, wird die andere Partei vorgängig informiert.
 
Die Pflichten zur Vertraulichkeit gelten während des Auftrags und während fünf Jahren nach dessen Beendigung weiter. Für Geschäftsgeheimnisse und gesetzlich geschützte Informationen gelten sie so lange, wie der betreffende Schutz besteht.
 
Nach Beendigung geben wir vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurück oder löschen sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Dokumentations- und Beweissicherungsinteressen oder technisch nicht unmittelbar veränderbare Sicherungskopien entgegenstehen.

 15. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten nach den jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit beide Parteien eigene Zwecke und Mittel der Bearbeitung bestimmen, handeln sie als eigenständig Verantwortliche. Bearbeiten wir Personendaten ausschliesslich in Ihrem Auftrag, schliessen wir bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
 
Sie stellen sicher, dass die für den Auftrag bereitgestellten Personendaten rechtmässig erhoben wurden und für die vereinbarte Bearbeitung offengelegt werden dürfen. Besonders schützenswerte Personendaten und umfangreiche Personendatensätze sind nur bereitzustellen, soweit dies erforderlich und vorgängig abgestimmt ist.
 
Wir dürfen Personendaten und Projektinformationen in eigener oder vertraglich beigezogener Infrastruktur bearbeiten und marktübliche Kommunikations-, Buchhaltungs-, Dokumentenmanagement-, Hosting- und andere IT-Dienste einsetzen. Wir wählen die Anbieter sorgfältig aus und treffen angemessene vertragliche, technische und organisatorische Schutzmassnahmen.
 
Eine Bearbeitung oder Bekanntgabe von Personendaten im Ausland erfolgt nur unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen. Besondere Vorgaben zu Systemen, Speicherorten oder Unterbeauftragten müssen Sie uns vor Vertragsabschluss schriftlich mitteilen und mit uns vereinbaren. Personendaten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Vertragserfüllung, Dokumentation, Beweissicherung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Berichtigungs- und Löschbegehren werden im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften umgesetzt.
 
Weitere Informationen ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und allfälligen projektspezifischen Datenschutzvereinbarungen.

16. Informationssicherheit und Zugriff auf Systeme

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, die sich an Art, Umfang und Risiken der von uns bearbeiteten Informationen sowie am vereinbarten Leistungsumfang orientieren. Eine vollständige Sicherheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit von IT-Systemen kann jedoch nicht gewährleistet werden.
 
Ein Zugriff auf Ihre Systeme, Anwendungen oder Datenbestände erfolgt nur, soweit dies für den Auftrag erforderlich und von Ihnen autorisiert ist. Umfang, Rollen, Berechtigungen, zulässige Zugriffswege und allfällige Remote-Zugriffe richten sich nach Ihren Vorgaben und den projektspezifischen Vereinbarungen. Sie richten erforderliche Zugänge nach dem Grundsatz der geringstmöglichen Berechtigung ein, überprüfen diese regelmässig und entziehen sie nach Wegfall des Bedarfs. Sie bleiben für Ihre Systeme, die Sicherung Ihrer Daten und die Umsetzung angemessener Schutzmassnahmen verantwortlich. Vor Eingriffen in produktive Systeme sorgen Sie für geeignete und überprüfte Datensicherungen.
 
Wir informieren Sie ohne unangemessene Verzögerung über Sicherheitsvorfälle in unserem Verantwortungsbereich, die voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf Ihre im Auftrag bearbeiteten Informationen oder Systeme haben. Die Parteien unterstützen sich in angemessenem Umfang bei der Abklärung und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten.

17. Interessenkonflikte und Unabhängigkeit

Wir dürfen auch für andere Unternehmen derselben Branche oder für Ihre Wettbewerber tätig sein, sofern dadurch keine Vertraulichkeitspflichten verletzt und keine konkreten Interessenkonflikte begründet werden. Eine Exklusivität besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erkennen wir einen konkreten Interessenkonflikt, informieren wir Sie und prüfen geeignete Schutzmassnahmen. Kann der Konflikt nicht angemessen gelöst werden, sind wir berechtigt, den betroffenen Auftrag oder den betroffenen Teil davon zu beenden.

18. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen, sowie in denjenigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden. Unsere Gesamthaftung ist in diesem Fall auf die Vergütung beschränkt, die Sie für das schadenverursachende Mandat während der zwölf Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses bezahlt haben. Vorbehaltlich der vorstehenden Fälle unbeschränkter Haftung ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

 

Wir haften nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Informationen, auf Ihren Entscheidungen oder Weisungen, auf der unterlassenen Umsetzung unserer Empfehlungen oder auf Handlungen und Entscheidungen von Behörden oder anderen Dritten beruhen.

 

Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Für Cyberangriffe, Schadsoftware, Systemausfälle oder unbefugte Zugriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen eintreten und von uns nicht schuldhaft verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung.

 

Für Leistungen unabhängiger Dienstleister, die mit Ihnen in einem eigenen Vertragsverhältnis stehen, haften wir nicht. Soweit wir für beigezogene Hilfspersonen haften, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch zu deren Gunsten.

 

Bei Ereignissen, die ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegen (sog. höhere Gewalt), übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung unserer Pflichten. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs liegt beispielsweise (nicht abschliessend) in folgenden Fällen vor: Streiks, Protestaktionen, Sperren oder andere industrielle Handlungen durch Dritte, organisierte Kriminalität, Invasionen, Terroranschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, andere Naturkatastrophen oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken sowie die Unbenutzbarkeit von Schienen-, Versand-, Flug- oder Kraftfahrstrecken oder anderen Mitteln des öffentlichen oder privaten Verkehrs. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt oder ein vorgenanntes Element eintreten, das unsere Vertragserfüllung beeinträchtigt, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren.

19. Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit seinem Abschluss und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine feste Laufzeit oder fortlaufende Leistung vereinbart wurde. Für fortlaufende Mandate gelten die in der Offerte oder individuellen Vereinbarung geregelten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine Regelung, kann das Mandat von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.
 
Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Nachfrist verletzt wird, fällige Rechnungen unbezahlt bleiben, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert wird oder die Fortführung aus rechtlichen, regulatorischen oder konfliktbezogenen Gründen unzumutbar ist.
 
Bei Beendigung bleiben die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Spesen und nicht mehr stornierbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten geschuldet. Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, bleiben gesetzliche Schadenersatzansprüche vorbehalten.
 
Auf Wunsch unterstützen wir eine geordnete Übergabe im angemessenen Umfang. Dieser Aufwand wird nach den vereinbarten, ersatzweise nach unseren üblichen Ansätzen vergütet.
 
Bestimmungen über Vergütung, Immaterialgüterrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand gelten über die Beendigung hinaus, soweit dies nach ihrem Zweck erforderlich ist.

20. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
 
Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
 
Für diese AGB, die darauf basierenden Vertragsbeziehungen sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
 
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

iViBridge GmbH, Oktober 2026

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