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Der 11. September 2026. Was die 24-Stunden-Meldepflicht für Maschinenbauer mit Altanlagen im Feld bedeutet.

  • Ivo Regger
  • 6. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Der 11. September 2026 ist im Cyber Resilience Act der Stichtag, der oft übersehen wird. Ab diesem Tag gilt die 24-Stunden-Meldepflicht an ENISA und das nationale CSIRT bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen. Sie greift unabhängig vom Inverkehrbringen-Datum, also auch für Anlagen, die seit Jahren beim Kunden im Feld stehen.


Das Whitepaper zeigt, wie das dreistufige Melderegime nach Artikel 14 funktioniert, was Bestandsschutz im CRA wirklich heisst, wo die Lieferanten-Haftung für Komponenten Dritter beginnt und welche acht Schritte vor dem September-Stichtag stehen müssen. Geschrieben für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.


Download als PDF unten.



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