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Digital Product Passport (EU 2024/1781) was Schweizer Maschinen- und Anlagenbauer wissen sollten!

Was ist das?

Der Digital Product Passport ist ein digitaler Produkt-Steckbrief, abrufbar über einen QR-Code am Produkt. Er enthält Materialzusammensetzung, Reparatur- und Recycling-Informationen, Lieferketten- und Lebenszyklus-Daten. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung der EU 2024/1781, in Kraft seit Juli 2024. Konkrete Pflichten greifen über delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe in Wellen ab 2026. Der DPP ist kein Dokument im klassischen Sinn, sondern ein strukturierter Datensatz, der über die ganze Lebensdauer eines Produktes aktuell gehalten wird.

Trifft Sie das?

Prüfen Sie für Ihr Portfolio, ob mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:

  • Sie verbauen Stahl, Aluminium, Elektronik oder Motoren in Ihre Maschinen.

  • Ihre Lieferanten beginnen 2026 oder 2027 damit, DPP-Daten zu liefern.

  • Sie liefern Maschinen direkt oder über Kunden in den EU-Binnenmarkt.

  • Ihre Kunden fragen schon heute nach Materialdaten oder Reparatur-Informationen.

  • Sie modernisieren oder bauen Bestandsanlagen mit zugekauften Komponenten um.

Bei einem oder mehreren Treffern sind Sie betroffen. Indirekt jetzt, direkt absehbar.

Der "Ökodesign-Reflex" und warum er täuscht

Der häufigste Reflex im Maschinenbau ist: "DPP ist für Konsumgüter, Textilien, Möbel, Batterien, das ist nicht unsere Welt." Die erste Welle der priorisierten Produktgruppen sieht tatsächlich so aus, plus Eisen, Stahl, Aluminium und Elektronik. Genau hier kippt das Argument. Wer Stahlrahmen, Aluminiumprofile, Servoantriebe oder Elektronikbaugruppen verbaut, ist über die Lieferkette schon jetzt mittelbar drin. Lieferanten müssen DPP-Daten erzeugen und an ihre Kunden weitergeben. Direkte Pflichten für komplette Industriemaschinen kommen über delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe nach. Die Frage ist nicht ob, sondern wann.

Was ist drin im DPP?

Die typischen Pflichtinhalte über Produktgruppen hinweg:

  • Materialzusammensetzung, Anteile von Sekundärrohstoffen, besorgniserregende Stoffe

  • Energie- und Ressourcenverbrauch in Herstellung und Betrieb

  • Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Wartungsanleitungen

  • Recycling- und Demontage-Informationen

  • Lieferketten-Information bis zur Komponentenebene

  • Konformitäts- und Zertifizierungs-Information

  • Lebensdauer und Pflege-Historie.

Welche Felder konkret Pflicht werden, regelt die EU-Kommission pro Produktgruppe in delegierten Rechtsakten.

Wer sieht was? IP-Schutz

Der zentrale Beruhigungs-Punkt für Maschinenbauer: Der DPP arbeitet mit differenzierten, rollenbasierten Zugriffsrechten. Endkunde, Reparateur, Wiederaufbereiter, Zoll, Marktüberwachung, Kommission, jede Rolle sieht nur, was sie für ihre Aufgabe braucht. Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum sind in der Verordnung explizit geschützt. Welche Rolle welchen Tiefenschnitt der Stückliste sieht, regelt die Kommission pro Maschinen-Art im delegierten Rechtsakt. Nicht jeder Scanner eines QR-Codes sieht die ganze Stückliste mit Lieferantennamen.

IT-Architektur, dezentral, nicht Mega-Datenbank

Ein zweites Missverständnis ist die Vorstellung von einer zentralen EU-Datenbank, in die jeder Hersteller alles hochlädt. Das Modell ist ein anderes. Daten bleiben beim Hersteller selbst oder bei einem beauftragten Digitalproduktpass-Dienstleister. Die EU baut bis 19. Juli 2026 ein zentrales Register, aber nur für Produkt- und Firmen-IDs, nicht für die Inhalte. Ein EU-Webportal regelt die Zugriffsrechte. Offene Standards und maschinenlesbare Formate sind Pflicht, kein Vendor-Lock-in. Die physische Datenhoheit bleibt beim KMU.

Stichtage und Wellenmodell

  • 19. April 2025, erster Arbeitsplan der EU-Kommission. Welle 1 priorisiert Eisen, Stahl, Aluminium, Elektronik und IKT-Produkte.

  • 19. Juli 2026, EU-Register für DPP-IDs einsatzbereit.

  • Danach rollende delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe.

  • Erwartet gemäss Branchen-Roadmaps: ab 2027 Textilien und Reifen, ab 2028 Möbel und Aluminium, ab 2029 Matratzen. Der Gesetzestext selbst nennt keine konkreten Jahre für diese Wellen.

Das eigentliche taktische Problem für KMU ist: Es gibt keinen einzelnen Hammer-Stichtag wie bei Maschinenverordnung oder Cyber Resilience Act. Genau deshalb wird gewartet. Genau deshalb verpassen viele Maschinenbauer die Lieferketten-Welle, die schon 2026 anrollt.

Branchen-Konsortien (Catena-X und Schweizer Stand)

Catena-X ist der erste produktiv laufende, branchenweite Datenraum für die Automobilindustrie mit rund 190 Mitgliedsorganisationen. Wie ernst es geworden ist, zeigt BMW, das seit April 2025 die Catena-X-Teilnahme in seine Lieferantenqualifikation integriert. Für den Maschinen- und Anlagenbau ist das Pendant Factory-X, eingebettet in die deutsche Schirminitiative Manufacturing-X und getragen von BMWE, VDMA, ZVEI und Fraunhofer ISST. Factory-X ist in der Implemen-tierungsphase, der Factory-X Day fand am 11. März 2026 statt, die Reife liegt klar unter Catena-X.

 

Flankiert wird das Ganze durch die VDMA-Initiative "DPP for Machinery", die Ende 2024 gestartet ist und als branchenweiter Treiber im Anlagenbau wirkt.

 

In der Schweiz ist GS1 Schweiz die aktivste Akteurin im Industrie-DPP. Konkretester CH-Anker ist der Pilot von Burckhardt Compression mit BloqSens AG vom März 2025, der ein Plate Valve eines Kompressors als digitalen Produktpass abgebildet und am GS1 Excellence Day 2025 als Best Solution Partner Use Case ausgezeichnet wurde.

 

Swissmem koordiniert die nationale Normungsspiegelung im INB/NK 149/UK 5 zu CEN-CENELEC JTC 24, hat aber keine eigene DPP-Initiative. Auf der Forschungsseite läuft das Innosuisse-Eureka-Projekt BePro-CEND mit Bühler, maxon, SSM, HSG und ZHAW zu Kreislauf und Datennutzung im Werkzeugmaschinenbau.

 

Was es nicht gibt, ist ein koordinierter Schweizer Verbands-Anschluss an Catena-X oder Factory-X. Genau diese Lücke beobachten wir, ordnen den Stand ein und übersetzen ihn für KMUs, ohne einen CH-Verband ersetzen zu wollen.

Wo es kompliziert wird

Drei Stellen sind in der Praxis erfahrungsgemäss heikel.

 

Erstens, die Granularität der Stückliste, also wie tief die Materialdaten und Komponenteninformationen offengelegt werden müssen.

Zweitens, der Datenfluss aus der Lieferkette, wann welcher Komponentenlieferant DPP-tauglich liefert und wie die Daten in das eigene PLM oder ERP integriert werden.

Drittens, die Behandlung von Bestandsanlagen, vor allem im Service- und Modernisierungs-Geschäft.

 

Diese Fragen hängen am eigenen Produktportfolio und am eigenen Reifegrad. Klären Sie früh, ob Sie betroffen sind. Wie Sie es lösen, ist die zweite Frage.

Drei Verordnungen, ein Datenproblem

Maschinenverordnung, Cyber Resilience Act und Digital Product Passport greifen ineinander. Alle drei verlangen letztlich dasselbe: belastbare Daten über das Produkt, seinen Lebensweg und seine digitalen Bestandteile.

Stückliste, Lieferanten, Materialien, Software-Komponenten, das sind dieselben Stammdaten, dreimal anders verlangt. Wer jetzt Datenarchitektur einmal richtig baut, deckt alle drei Verordnungen gemeinsam ab.

Bestehende digitale Systeme können DPP-Pflichten ersetzen, wenn der Zweck erfüllt ist. Doppelspurigkeiten zu vermeiden ist ein erklärtes Ziel der Verordnung. In der Schweiz adressiert bisher kaum eine Beratung diese Klammer für den Maschinen- und Anlagenbau. Genau hier setzt iViBridge an.

Vertiefungen zur Maschinenverordnung und zum Cyber Resilience Act finden Sie auf den entsprechenden Subpages.

Nächster Schritt

Beim Digital Product Passport ist Früh-Klarheit der Vorteil, nicht Druck am Stichtag. Wer die Datenarchitektur jetzt einmal sauber aufsetzt, deckt alle drei Verordnungen ab und behält Spielraum, statt später unter Termindruck zu reparieren. Wenn Sie wissen wollen, ob und wie Sie betroffen sind, sprechen wir 30 Minuten miteinander. Vertraulich, kostenfrei, ohne Verpflichtung. Sie schildern Ihre Situation, ich höre zu, wir prüfen gemeinsam, ob ein strukturierter Quick Check für Ihr Unternehmen Sinn macht. Erst dann entscheiden Sie, ob ein nächster Schritt folgt.

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